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   VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04   

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https://dejure.org/2004,14903
VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04 (https://dejure.org/2004,14903)
VG Stade, Entscheidung vom 10.08.2004 - 3 B 1222/04 (https://dejure.org/2004,14903)
VG Stade, Entscheidung vom 10. August 2004 - 3 B 1222/04 (https://dejure.org/2004,14903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fristlose Entlassung Zeitsoldat (Obergefreiter UA.)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 5 SG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 7 SG; § 11 SG; § 17 Abs. 2 SG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug versehene Entlassung aus der Bundeswehr; Einfuhr von zwei Gramm Marihuana nach Deutschland; Voraussetzungen einer Entlassung wegen Verletzung von Dienstpflichten; Fehlende Bestimmtheit einer Belehrung; Auslegung und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug versehene Entlassung aus der Bundeswehr; Einfuhr von zwei Gramm Marihuana nach Deutschland; Voraussetzungen einer Entlassung wegen Verletzung von Dienstpflichten; Fehlende Bestimmtheit einer Belehrung; Auslegung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen als Heranwachsender erhaltenen Verwarnung, Einfuhr von 2 g Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04
    Zwar ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, B. 15.03.2000 - 2 B 98/99 in NVwZ 2000, 1186 mit zahlreichen Nachweisen), dass auch der einmalige Konsum von Haschisch nicht dem "Bild des pflichtgetreu handelnden Soldaten" entspricht und er somit gegen § 17 Abs. 2 Satz 1 SG (im Dienst!) verstößt.

    Die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Rechtsprechung aus (einmaligem) Konsum von Betäubungsmitteln in geringen Mengen (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.2000 - 2 B 98/99 in NVwZ 2000, 1186 einerseits und VGH München, B. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 in NVwZ 2000, 1203 andererseits) fußen gleichwohl auf einer weitgehend übereinstimmenden Auslegung des Begriffes der Ernstlichkeit (vgl. Zusammenfassung mit Nachweisen in Scherer/Alff a.a.O., § 55 Rdnr. 23): Nach dem Zweck des § 55 Abs. 5 SG kommt es nicht entscheidend auf die Schwere der Dienstverpflichtung an sich an, sondern es ist auf die Ernstlichkeit der der militärischen Ordnung und dem Ansehen der Bundeswehr ohne die fristlose Entlassung drohenden Gefahr abzustellen.

  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315
    Auszug aus VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04
    Die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Rechtsprechung aus (einmaligem) Konsum von Betäubungsmitteln in geringen Mengen (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.2000 - 2 B 98/99 in NVwZ 2000, 1186 einerseits und VGH München, B. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 in NVwZ 2000, 1203 andererseits) fußen gleichwohl auf einer weitgehend übereinstimmenden Auslegung des Begriffes der Ernstlichkeit (vgl. Zusammenfassung mit Nachweisen in Scherer/Alff a.a.O., § 55 Rdnr. 23): Nach dem Zweck des § 55 Abs. 5 SG kommt es nicht entscheidend auf die Schwere der Dienstverpflichtung an sich an, sondern es ist auf die Ernstlichkeit der der militärischen Ordnung und dem Ansehen der Bundeswehr ohne die fristlose Entlassung drohenden Gefahr abzustellen.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 6 K 3097/22

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts bei Entlassung eines Soldaten

    Dem letzten dienstlichen Wohnsitz des Klägers kommt entgegen der wohl überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.11.1984 - 3 CS 84 A.2389 - juris, red. Ls.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.1978 - II B 596/77 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris; VG Ansbach, Urt. v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00127 - juris; Urt. v. 17.2.2009 - AN 15 K 08.01896 - juris; VG Meiningen, Urt. v. 12.9.2014 - 1 K 82/14 Me - juris; VG des Saarlandes, Beschl. v. 3.8.2009 - 2 K 827/08 - juris; VG Berlin, Beschl. v. 19.9.2008 - 28 A 116/08 - juris; VG Köln, Beschl. v. 10.10.2007 - 27 K 3777/07 - nicht veröffentlicht; VG Stade, Beschl. v. 10.8.2004 - 3 B 1222/04 - juris; VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.2004 - 6 A 2763/02 - juris; Beschl. v. 7.4.2003 - 6 A 229/03 - juris; VG Göttingen, Beschl. v. 4.7.1996 - 3 B 3196/96 - juris, Ls.; vgl. auch in der Literatur: Berstermann in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 62. Edition, Stand: 01.07.2022, § 52 VwGO, Rn. 15; Ziekow in Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 52 VwGO, Rn. 39) im Rahmen des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO keine Bedeutung zu (so bereits VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26.9.2000 - 16 B 66/01 - juris).
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